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29. November 2021

Udo Landbauer zieht gegen 2G-Regel & Lockdown für Ungeimpfte vor den Verfassungsgerichtshof

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ – VfGH-Beschwerde gegen 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

„Die 2G-Regel ist verfassungswidrig, unsachlich, willkürlich und unverhältnismäßig. Verfassungswidrig deshalb, weil sie gegen jede Menge Grundrechte verstößt, die unseren Landsleuten per Verfassung schlichtweg zustehen. Unsachlich und willkürlich, weil die Regierung keine Evidenz für die Wirksamkeit der 2G-Regel vorlegen kann. Unverhältnismäßig, weil die 2G-Regel Menschen vom gesellschaftlichen Leben ausschließt und massiv benachteiligt, die ein aktuelles Testergebnis oder Antikörper, also ihre Gesundheit oder eine geringe epidemiologische Gefahr, explizit nachweisen können. All diese Faktoren bestätigen, dass die 2G-Regel und der Lockdown für Ungeimpfte eine willkürliche Schikane und ausnahmslose Erpressung sind, mit der die Regierung mündige Bürger vom gesellschaftlichen Leben ausschließt, zur Impfung zwingt oder zu Hause einsperrt. Hier wird Unrecht zu Recht erhoben. Als aufrichtiger Demokrat und gewählter Volksvertreter sehe ich es als meine Pflicht, dieses Unrecht zu bekämpfen“, fasst FPÖ Landespartei- und Klubobmann im NÖ Landtag, Udo Landbauer die Beweggründe für seine Individualbeschwerde gegen das „2G-Regime der Bundesregierung“ zusammen. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat Landbauers Rechtsvertreter in dieser Angelegenheit, MMag. Dr. Michael Schilchegger, am 21. November eingebracht.

 

„Wir wissen, dass die Impfung keine sterile Immunität schafft, also weder vor einer Infektion noch vor der Weiterverbreitung des Virus schützt. Die Impfung kann lediglich vor einem schweren Verlauf schützen. Das ist Fakt, das muss die Regierung endlich zur Kenntnis nehmen. Gerade unter dieser Voraussetzung ist die 2G-Regel per se völlig ungeeignet und absurd. 2G sagt rein gar nichts aus. Das beweist alleine schon die Tatsache, dass seit Einführung der 2G-Regel die Infektionszahlen österreichweit nicht gesunken, sondern gestiegen sind. Wann kapiert das endlich einer der Vertreter dieses autoritären Maßnahmenregimes“, sagt Landbauer.

 

In einem wesentlichen Punkt beklagt Landbauer, dass Antikörpertests generell nicht mehr als G-Nachweis gültig sind. „Das ist völlig evidenzbefreit und kann die Regierung niemandem erklären. Von einem Tag auf den nächsten wurde die Aussagekraft von Antikörper-Tests für wertlos erklärt, ohne dafür eine wissenschaftliche Begründung zu liefern. Das ist der nächste stichhaltige Beweis, dass die Regierung gar kein Interesse an Alternativen zur Impfung hat!“, kritisiert Landbauer. Es steht außer Frage, dass ein Bluttest, der das Vorhandensein von Antikörpern bestätigt, den unmittelbaren Beweis einer hohen Widerstandskraft gegen eine COVID-19-Infektion und eine damit regelmäßig einhergehende geringe Ansteckungsgefahr gegenüber Dritten liefert. Für diese plötzliche Abkehr von den bisher bewährten Regelungen und von den gesetzlichen Vorgaben gibt es keinen sachlichen Grund.

 

Genauso ist die Aussagekraft von Corona-Tests über eine geringe Infektionsgefahr – zumindest für einen gewissen Zeitraum – höher als bei Geimpften und Genesenen, die weiterhin ansteckend sein können. „Insofern ist es per se unsachlich, wenn die belangte Behörde plötzlich nur noch Personen mit „2G“-Status als „ungefährlich“ einstuft, während Personen mit einem aktuell negativen PCR-Test oder – wie der Antragsteller – mit einem aktuell positiven Antikörpertest als „gefährlich“ gelten sollen“, untermauert ein Auszug aus der Individualbeschwerde Landbauers Standpunkt.

 

„In Österreich gibt es derzeit rund eine Million Genesene, deren Antikörperstatus nicht automatisch erhoben wird. Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer um den Faktor zwei bis drei höher ist. Es gibt also Millionen Menschen in Österreich, die natürlich immunisiert sind und trotzdem zu Hause eingesperrt werden. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof das einfach abnickt“, so Landbauer.

 

Ungeachtet dessen verletzt die 2G-Regel das Grundrecht auf Freizügigkeit. „Jeder Staatsbürger und jeder, der sich hier rechtmäßig aufhält, kann sich frei bewegen. Die Knebel- und Fesselfantasien sollen Schallenberg und Mückstein bei sich zu Hause ausleben, aber unsere Bevölkerung damit endlich in Ruhe lassen“, sagt Landbauer. Ebenso verletzt 2G das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. „Niemand muss sich rechtfertigen, welchem Zeitvertreib er nachgeht, welche Bücher er kauft, welche Zeitungen er abonniert, was er isst und trinkt, wo er die Nacht verbringt oder warum er den privaten Wohnbereich verlässt. Das geht weder den Innenminister noch sonst jemanden etwas an“, betont der freiheitliche Klubobmann. Es stellt daher einen Eingriff in das vom Staat zu achtende Privatleben dar, wenn private Vorgänge und Umstände den staatlichen Behörden oder den von den Behörden beauftragten Kontrollorganen bekanntgegeben werden müssen!

 

„Ich bin guter Dinge, dass der Beschwerde stattgegeben wird und ich gehe davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof auf der Seite der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht“, so Landbauer abschließend. 

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