Skip to main content
08. August 2007

Rosenkranz: Kindergeldrückforderungen sind unangebracht

"Schändliches" Vorgehen der ÖVP

Die FPÖ bekräftigt noch einmal, dass die Kindergeld-Rückforderungen falsch sind. In Anbetracht der damit verbundenen Schicksale der betroffenen Familien, die nur das Pech hatten unter den 20 Prozent der überprüften Fälle zu sein, seien sie nicht tragbar und völlig unangebracht, so die FPÖ-Familiensprecherin, NAbg. Barbara Rosenkranz.

Kdolsky habe nun die Suppe auszulöffeln, die ihr die ÖVP bei der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes eingebrockt habe. Die FPÖ sei schon damals gegen die Einführung der Zuverdienstgrenze eingetreten, die ÖVP habe jedoch darauf bestanden, dieses Erfordernis ins Gesetz aufzunehmen.

Das Dilemma, in dem sich Kdolsky derzeit befinde, stellt sich für Rosenkranz so dar, dass im Falle eines Rückzahlungsverzichts auch all jenen das Kindergeld rückwirkend ausbezahlt werden müsse, die, von sich aus wegen der Vermutung, die Zuverdienstgrenze zu überschreiten, erst gar kein Kinderbetreuungsgeld beantragt hätten. Das Familienministerium hätte demnach zu erheben, wie viele Fälle davon betroffen seien und wie hoch die finanzielle Belastung im Falle einer nachträglichen Auszahlung an diese Personen für das Bundesbudget wäre. Spinne man diesen Gedanken weiter, so müssten auch all jene "schadlos" gestellt werden, die, um mit ihren Einkünften nicht über die Zuverdienstgrenze zu kommen, die Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt oder eingeschränkt hätten. Die Kosten wären enorm.

Dass die ÖVP diesen Konsequenzen durch Aushungern einiger "weniger" Familien zu entgehen versuche, bezeichnet Rosenkranz als "schändlich".

Spätestens jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, die Administrierbarkeit und vor allem die Nachvollziehbarkeit der Zuverdienstermittlung für die Betroffenen zu erheben und die Zuverdienstgrenze abzuschaffen. Die angebliche Erhöhung - in Wahrheit werde die Zuverdienstgrenze durch den Entfall der KBGG-Härtefälle-Verordnung um 590,- Euro gesenkt - würde an der Intransparenz dieser Regelung nichts ändern.

"Vergleicht man die Zuverdienstgrenze im Zeitpunkt ihrer Einführung 2002 mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Zuverdienstgrenze 2008, so stellt man fest, dass sich durch die inflationsbedingte Preissteigerung die Kaufkraft des Zuverdienstgrenzbetrages in diesem Zeitraum um über 2.500,- Euro verringert hat", betonte Rosenkranz eindringlich.


 

© 2024 Freiheitliche Partei Niederösterreich. Alle Rechte vorbehalten.