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31. Mai 2007

Rosenkranz: Bleiberecht vermischt Asyl und Einwanderung

Auch UNHCR dagegen - Rechtsstaat würde auf den Kopf gestellt

FPÖ-Sicherheitssprecherin Barbara Rosenkranz wandte sich heute entschieden gegen die jüngst erhobenen Forderungen für ein Bleiberecht für Asylwerber. Gleichzeitig verurteilte sie die Versuche diverser Parteien und Gruppierungen, mit Einzelfällen eine Stimmung für ein solches Recht erzeugen zu wollen.

Rosenkranz verwies darauf, dass auch der UNHCR einem Bleiberecht ablehnend gegenüberstehe, da es zu einer Vermischung von Asyl und Migration führe. Asyl dürfe mit Einwanderung nichts zu tun haben, das seien zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Der Kritik daran, dass die Asylverfahren zu lange dauern würden, stimmte Rosenkranz zu. Dies liege aber daran, dass es in Österreich großzügige Möglichkeiten zur Verfahrensverschleppung gebe. Hier müsse man ansetzen. Um eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, müsse es ein klares Neuerungsverbot geben.

Das Bleiberecht sei aus mehreren Gründen abzulehnen, präzisierte Rosenkranz. Zum einen wäre es ein Anreizfaktor für alle Personen, die keinen Asylgrund hätten, nach Österreich zu kommen. Sie müssten sich nur über die ersten drei oder vier Jahre schwindeln, um dann einen automatischen Aufenthaltstitel zu bekommen. Weiters stelle es den Rechtsstaat auf den Kopf. Denn derjenige, der ehrliche Angaben mache und abgewiesen werde, müsse das Land verlassen, während derjenige, der sich nicht rechtsstaatskonform verhalte, sondern sein Verfahren trickreich hinauszögere, ein Bleiberecht erhalte. Außerdem führe es den Asylgedanken ad absurdum. Denn Asyl sei Schutz vor Verfolgung, und zwar Schutz auf Zeit.

Es wäre fatal, Asylrecht und Migration zu vermischen, führte Rosenkranz weiter aus. Asyl sei ein Recht, das ein Land gewähre. Einwanderung hingegen habe ausschließlich nach den Interessen des Einwanderungslandes zu erfolgen. Ein Bleiberecht hingegen wäre gleichbedeutend mit einem Recht auf Einwanderung.


 

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