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12. Dezember 2007

NÖ Kindergartengesetz-Novelle ist unausgegoren

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der niederösterreichischen FPÖ-Landesobfrau NAbg Barbara Rosenkranz und der Obfrau des Freiheitlichen Familienverbandes Niederösterreich (FFV), Mag. Elke Nachtmann, wurde die morgen vom Landtag zu behandelnde Novelle zum NÖ Kindergartengesetz 2006 analysiert.


"Bei dieser Novelle handelt es sich um einen völlig übereilten politischen Hüftschuss von LH Pröll, der nur wegen der bevorstehenden Landtagswahl um jeden Preis durchgebracht werden soll", meinte Rosenkranz. "Die Novelle wird im Eiltempo durch den Landtag gepeitscht, ohne die durchwegs negativen Stellungnahmen zu beachten", so FPÖ-Familiensprecherin Rosenkranz.


Die höchst komplizierten Regelungen betreffend Gruppengrößen und -einteilungen würden in der Praxis größte Probleme aufwerfen. Dass Kinder älter würden, dürfte so manchem Landesjuristen entgangen sein. Gruppen mit einem hohen Anteil an Unter-3-Jährigen würden jeden Monat aus rechtlicher Sicht anderen Größenregelungen unterliegen. "Sobald ein unter-3-jähriges Kind nämlich den dritten Geburtstag feiert, steht der Kindergarten vor einem rechtlich-organisatorischen Problem, da die Gruppen dann oft umstrukturiert werden müssten", gab Nachtmann zu bedenken.


Auf die vielen, von Kindergartenpädagoginnen geäußerten Bedenken wurde von Seiten des Landes nicht eingegangen, kritisierte Nachtmann. Das Kindergarteneintrittsalter von 3 Jahren sei keine willkürliche Grenze, sondern entwicklungspsychologisch bedingt. Unter 3 Jahren seien Kinder nämlich keine sozialen, sondern Einzelwesen.


Eine weitere, höchst bedenkliche Möglichkeit der Novelle, sei das Abgehen von bisherigen Mindeststandards, was den zur Verfügung stehenden Raum einer Kindergartengruppe betreffe. In Ausnahmefällen soll davon abgegangen werden können. Durch das zu erwartende Aus-dem-Boden-stampfen von landesweit etwa 300 zusätzlichen Kindergartengruppen (+15%) würden diese Ausnahmefälle wohl zur Regel.


"LH Pröll belastet die NÖ Gemeinden in finanzieller und organisatorischer Hinsicht massiv", so Nachtmann. "St. Pölten geht von jährlich zusätzlich 700.000,- Euro aus - nur um sich als EU-Musterschüler (Barcelona-Ziel) darstellen zu können." Auf die Berücksichtigung des Kindes- und Familienwohls sei bei dieser Novelle, wie leider so oft in Österreich, keine Rücksicht genommen worden. Ein Kindergartenplatz in Niederösterreich koste Land und Gemeinden zusammen knapp über 400,- Euro. Dieser durchschnittliche Aufwand werde sich durch die neuen Regelungen erhöhen.


Die FPÖ-Niederösterreich fordert, dass jenen, die ihre Kinder zwischen 2½ und 3 Jahren selbst betreuen wollen, ein Betrag in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes vom 31. bis 36. Lebensmonat als Familienlastenausgleich ausbezahlt wird. Dieser Betrag entspricht dem Aufwand für die öffentliche Kindergartenbetreuung. Dabei ist von der derzeit geltenden Einkommensabhängigen Staffelung bei der NÖ-Familienhilfe abzugehen. Anspruchsberechtigt sollen alle Anspruchsberechtigten des KBG sein, welche ab dem 31. Lebensmonat kein KBG mehr beziehen und ihr Kind nicht in einem NÖ Kindergarten untergebracht haben. Durch diese begleitende Maßnahme könnte echte Wahlfreiheit hergestellt werden.


"Nur unter Umsetzung dieser Bedingung wird die FPÖ-Niederösterreich dieser Novelle zustimmen können", so Nachtmann abschließend.


 

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