Skip to main content
07. August 2009

KO-Stv. Königsberger: Polizeihatz von ÖVP und Grünen ist unerträglich

Präjudiz nach Kremser Schussdrama gegen Polizisten

„So tragisch der Tod eines jungen Menschen auch sein mag, aber wer ein Verbrechen begeht, muss auch mit den Risiken bei der Begehung einer Straftat rechnen", sagt der Sicherheitssprecher der FPÖ-NÖ, LAbg. Erich Königsberger.

Königsberger weiter: „Ohne die Hintergründe zu kennen und ohne die Ergebnisse der behördlichen Erhebungen abzuwarten, werden hier Polizisten vorverurteilt, welche nur ihre Pflicht erfüllt haben, nämlich die ehrlichen und anständigen Menschen in diesem Land vor Verbrechern zu schützen - unter Einsatz ihres Lebens und ihrer Gesundheit. Wären die Polizisten verletzt oder getötet worden, so ist das eben ihr Berufsrisiko, meinen Gutmenschen wie der grüne Polizeihasser und Verbrecherfreund Pilz".

„Nach mehr als dreißig Jahren Polizeidienst kenne ich die Situation aus eigener Erfahrung- in einer finsteren Räumlichkeit maskierten und bewaffneten Verbrechern gegenüber zu stehen und in Sekundenbruchteilen Maßnahmen - auch zur Erhaltung des eigenen Lebens setzen zu müssen. Maßnahmen, die dann von Kommissionen wochenlang und ohne Zeitdruck am grünen Tisch untersucht und beurteilt werden", so Königsberger weiter.
„Vermummten Verbrechern sieht man in dunklen Räumlichkeiten weder ihr Alter an, dazu ist eine spitze Gartenharke ohne weiteres geeignet einem Menschen tödliche Verletzungen zuzufügen", so Königsberger fortfahrend.

„Den Polizisten in Krems ist aus heutiger Sicht absolut kein Vorwurf zu machen, sie haben lediglich ihre Pflicht erfüllt - diese klaren Stellungnahmen hätte ich mir auch von VP-Ministerin Fekter und VP-Realitätsverweigerer Karner erwartet - Verbrecher dürfen nicht zu Märtyrern stilisiert werden - und für Polizisten in Erfüllung ihrer Aufgaben gilt selbstverständlich das gleiche Recht der Unschuldsvermutung wie sie Verbrecher in unserem Land in Anspruch nehmen dürfen", so Königsberger zum Schluss.

© 2024 Freiheitliche Partei Niederösterreich. Alle Rechte vorbehalten.