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12. April 2006

Hochwasser: Für Pröll gibt es nur Entschädigung o d e r Klage …

LH Pröll stellt Hochwasserbetroffenen, die an eine Sammelklage wegen der maroden Dämme denken, die Rute ins Fenster. Wer klagt, bekäme keine Soforthilfeauszahlung. Für FPÖ-NÖ Obfrau Abg. z. NR Barbara Rosenkranz grenzt diese Anmutung an Erpressung.

„Wo kommen wir denn dahin, wenn notwendige und zustehende Katastrophenhilfe davon abhängig gemacht wird, ob der Antragsteller in einer völlig anders gelagerten Sache einen Rechtsanspruch geltend machen will. Das ist unglaublich und grenzt an Erpressung": FPÖ NÖ Obfrau Abg. z. NR Barbara Rosenkranz zeigt sich empört darüber, dass LH Pröll jenen Hochwassergeschädigten, die sich an einer Sammelklage gegen das Land beteiligen wollen, die Auszahlung der Soforthilfe unter Berufung auf juristische Berater versagen will.
„Die eine Sache, nämlich die Berechtigung zu einer Katastrophenhilfe ist doch rechtlich ein völlig anderes Paar Schuhe, ob jemand einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz vermutet und eine diesbezügliche Klage überlegt. Es geht nicht an, dass nur jene zu einer Auszahlung kommen, die im Gegenzug auf ihren möglichen Rechtsanspruch verzichten. Es ist absolut unmenschlich, den ohnehin von der Katastrophe Geschädigten nun auch noch machtpolitische Spielchen zu treiben!"

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